Zivilrecht ist ein sehr weit gefasster Begriff. Es umfasst das sogenannte materielle Privatrecht und regelt die privaten Rechtsbeziehungen natürlicher Personen oder Firmen untereinander.
Die Kanzlei ist zivilrechtlich ausgerichtet. Alle speziellen Tätigkeitsbereiche der Rechtsanwälte der Kanzlei haben einen engen Bezug zum Zivilrecht, z.B. das Kaufrecht, Gewährleistungs- oder Garantieansprüche, Vertragsrecht, Versicherungsrecht, Erbstreitigkeiten, Grundschulden, Hypotheken, Scheidungsrecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Werkverträge oder Mietrecht. Immer mehr Bedeutung gewinnen der Handel über das Internet und das Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen über Internet, Telefon etc..
Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und erforderlichen falls im gerichtlichen Verfahren.
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