Das Referat Erbrecht wird von Rechtsanwalt Schäfer betreut.
Vor dem Erbfall umfasst das Gebiet u.a. die Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung sowie Betreuungsverfügung, die Testamentsgestaltung als Einzel-, Ehegattentestament, Erbvertrag, und Vermächtnis, die Vermögensübertragung zu Lebzeiten (Privatvermögen, Betriebsvermögen und Unternehmensnachfolge), die Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung.
Nach dem Erbfall erstreckt sich die Tätigkeit u.a. auf die Rechte und Pflichten des Erben, die Beantragung des Erbscheins, auf die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Auskunftsansprüchen, Erb- und Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen, die Haftung der Erben , die Verwaltung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und das Ausschlagen einer Erbschaft.
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