Arzthaftung

Ein weiterer Schwerpunkt liegt seit Jahren im Arzthaftungsrecht. Hier geht es vornehmlich um die Geltendmachung bzw. Abwehr der aus ärztlichen Behandlungs-, Kunstfehlern oder fehlerhafter Aufklärung resultierender Ansprüche.

Die Beratung der Mandanten, die außergerichtliche Regulierung der Ansprüche mit Haftpflichtversicherungen, die Anrufung und Vertretung vor dem Schlichtungsausschuss, Beweissicherung sowie die gerichtliche Geltendmachung bzw. Abwehr der Ansprüche gehören zum wesentlichen Tätigkeitsbereich.

Anprechpartner ist Rechtsanwalt Sven Schäfer.

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