Das Referat Arbeitsrecht wurde ursprünglich von Rechtsanwalt Frank E. Baumgärtner begründet und heute von Rechtsanwalt Thomas Karl betreut. Rechtsanwalt Thomas Karl ist seit Beginn seiner Tätigkeit 1992 als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Bereits 1998 wurde ihm von der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken die Berechtigung verliehen, den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen.
Das Gebiet umfasst u.a. die Abfassung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Befristungen, Antidiskriminierungsgesetz (AGG), Aushandeln von Abfindungen, Abwicklungs- und Aufhebungsverträge, Abmahnungen, ausstehender Lohn, Urlaub, Urlaubsabgeltung, Erziehungsurlaub, Überprüfungen von Kündigungen und Änderungskündigungen, Anhörung des Betriebsrates bei Kündigungen, Zustimmung des Betriebsrates bei Versetzung, Kündigungsschutzklagen, Altersteilzeit, Prozessvertretungen vor den Arbeitsgerichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in individualrechtlichen- und betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten u.a..
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